Fragen und Antworten

1. Was bedeutet Spitex?

Spitex bedeutet Spital externe Hilfe, Gesundheits- und Krankenpflege. Das heisst Hilfe, Pflege und Beratung ausserhalb von einem Spital oder Heim, bei Ihnen zu Hause.

2. Was bezweckt die Spitex?

Dank SPITEX-Leistungen– z.B. Krankenpflege oder Unterstützung im Haushalt, Betreuung etc. – können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zuhause in ihrer gewohnten Umgebung sein. SPITEX bezweckt aber auch eine frühzeitige Rückkehr aus einer stationären Institution (z.B. Spital) nach Hause.

3. Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher und privater Spitex?

Bei öffentlichen Spitex-Organisationen ist in der Regel die Wohngemeinde Träger, bei privaten Spitex-Organisationen sind es private Trägerschaften.

Die krankenversicherungspflichtigen Pflegeleistungen sind bei privaten und öffentlichen Spitex-Organisationen gleich teuer.

Jede Person kann sich eigenständig für eine öffentliche oder eine private Spitex-Organisation entscheiden. Damit die Pflegeleistungen über die Krankenversicherung abgerechnet werden können, braucht die öffentliche wie auch die private Spitex-Organisation eine Betriebsbewilligung und eine Abrechnungsnummer der Krankenversicherung (ZSR-Nummer). Die öffentlichen und die privaten Spitex-Organisationen garantieren damit, dass die ärztlich verordneten Pflegeleistungen nur durch Personal mit einer Pflegeausbildung erbracht werden.

4. Hat die HausSpitex eine Betriebsbewilligung.

Ja, die HausSpitex verfügt über sechs Betriebsbewilligungen und darf im Kanton Luzern, Nidwalden, Obwalden, Bern, Schwyz, Aargau arbeiten.

5. Ist die HausSpitex von allen Krankenkassen anerkannt.

Ja, die HausSpitex ist von allen Krankenkassen anerkannt.

6. Kann ich die Einsatzzeit von der HausSpitex selbst bestimmen?

Die HausSpitex bietet mit ihren qualifizierten Mitarbeitenden professionelle Pflege rund um die Uhr – von Montag bis Sonntag (7 x 24 Stunden) – an. Sie als Klientinnen oder Klient stehen im Mittelpunkt und entscheiden, wann wir Sie besuchen dürfen.

7. Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?

Die Pflegeleistungen von der HausSpitex mit ärztlicher Verordnung werden von der Krankenkasse übernommen. Die Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft fallen, falls vom Arzt verordnet, unter die Zusatzversicherung ansonsten müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Die Betreuungskosten müssen Sie ebenfalls selbst übernehmen.

8. Wie kann ich mich anmelden?

Einfach anrufen Tel 041 552 11 80.

9. Wer organisiert die ärztliche Verordnung?

In Absprache mit Ihnen kann die HausSpitex die ärztliche Verordnung einholen.

10. Wer könnte ungedeckte Spitex-Kosten übernehmen?

Sofern ein berechtigter Anspruch besteht und eine entsprechende Verfügung vorhanden ist, können ungedeckte Spitex-Kosten über Ergänzungsleistungen der AHV und IV rückerstattet werden. Bei länger dauernder Krankheit und Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Pro Senectute oder die Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde können Sie entsprechend beraten.

11. Bietet die HausSpitex auch Unterstützung für sterbende Personen (Palliativ Care)?

Wir sind in der Lage, palliative Pflege und Beratung zu gewährleisten und einen sterbenden Menschen würdig und selbstbestimmt auf seinem letzten Lebensabschnitt zu begleiten.

12. Bildet die HausSpitex auch Lernende oder Studierende aus?

Wir sind ein anerkannter Lehrbetrieb für FaGe, FaGe (gemäss Artikel 32 Kanton LU) und AGS. Wir bieten Studienplätze (Pflegefachpersonen HF) von verschiedenen Schulen an.
(Stand 2021, Xund Luzern, «Berner Bildungszentrum Pflege», Bern, Berufsbildungszentrum Olten, «Höhere Fachschule Pflege»)

13. Was sind KLV-pflichtige Leistungen?

Spitex-Pflegeleistungen gemäss KVG (Krankenversicherungsgesetz) und KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung). Sie werden direkt von der Krankenkasse bezahlt.

14. Wieviel zahle ich bei der HausSpitex als Klient oder Klientin?

Jede(r) Klientinnen und Klient zahlt nur die Patientenbeteiligung. Die Patientenbeteiligung kostet Sie maximal einmalig CHF 15.35 pro Tag. Den gleichen Betrag zahlen Sie auch bei der öffentlichen Spitex.

15. Was bedeutet Bezugspflege?

Die Bezugspflege ist darauf ausgerichtet, unter der kontinuierlichen Leitung einer qualifizierten Pflegeperson eine professionelle Pflege für die gesamte Dauer anzubieten. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten von der verantwortlichen Bezugspflegeperson erfasst, die Pflege geplant, koordiniert und wann immer möglich auch selber ausgeführt. Die Bezugspflegeperson ist verantwortlich für die Kommunikation zwischen Klienten/Angehörigen/Pflegeteam/Ärztlichem Dienst/weiteren Diensten. Sie übernimmt die Koordination der Pflege, organisiert die Abläufe in der interdisziplinären Zusammenarbeit und ist für einen effizienten, gezielten Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten verantwortlich.

16. Welchen Stärken hat die HausSpitex noch?

Die HausSpitex verfügt über ein zusätzliches Team, welche sie viel Erfahrung mit querschnittgelähmten Personen mit sich bringt. Die Mitarbeitenden haben langjährige Erfahrung vom Paraplegikerzentrum Nottwil (SPZ).

17. Wie viel Pflegepersonen kommen zu mir, falls ich jeden Tag Pflege benötige?

Die HausSpitex bemüht sich so wenig wie möglich Personalwechsel bei den Klienten zu haben. In diesem Fall werden 3 bis 4 Personen eingeplant und eingeführt. Eine Person übernimmt die Bezugspflegerolle.

18. Was passiert falls ich in der Nacht oder am Wochenende Komplikationen habe?

Die HausSpitex ist 24 Stunden und 365 Tage in Betrieb, auch für nicht HausSpitex Klienten. Ein Anruf auf unserer Hauptnummer Tel 041 552 11 80 und wir sind innerhalb von kürzester Zeit bei Ihnen.

19. Muss ich die Patienten-/Klientenbeteiligung mehrmals bezahlen, wenn bei mir verschiedene Spitex-Organisationen im Einsatz sind?

Nein, Sie müssen diese nur einmal bezahlen. Teilen Sie uns mit, wenn Ihnen mehrere Organisationen die Patienten-Klientenbeteiligung verrechnen, damit wir dies abklären können.

20. Muss ich die Patienten-/Klientenbeteiligung auch bei hauswirtschaftlichen Leistungen bezahlen?

Nein. Die Patienten-/Klientenbeteiligung ist nur geschuldet, wenn Sie pflegerische Leistungen beziehen.

21. Erhalte ich jeden Monat eine Rechnungskopie?

Ja, Sie erhalten monatlich eine Rechnungskopie für alle erbrachten Dienstleistungen.