24-Stunden Pikett

Allgemein

Die Alarm-/, oder Notruf-Uhr ist eine erschwingliche und wirksame Art, Hilfsbedürftigen Sicherheit zu bieten.  Für den potentiellen Fall, in dem keine Angehörigen vor Ort präsent sind um Notrufe aufzunehmen und entsprechend zu handeln, bietet sich die Option, jede Art von Notruf an den Bereitschafts-/ und Pikettdienst der HausSpitex weiter zu leiten. Diese interveniert aufgrund der, in der Notsituations-Prioritäten-Liste verfügten Dispositionen. Aufgeführt in der Liste der zu Benachrichtigenden anhand festgelegter Prioritäten und Wünsche des Klienten.

Der Klient mietet/kauft eine Notruf-Uhr und sorgt für den entsprechenden Anschluss an die, rund um die Uhr betriebene, Notrufzentrale (z.B. 144). Mit dem Notrufgerät am Arm (Notruf-Uhr, Roter Knopf, etc.) kann jederzeit eine telefonische Verbindung zu einer Notrufzentrale aufgebaut oder ein Alarm an diese gesendet werden. Die Notrufzentrale leitet aufgrund der Registrierung die Verbindung unverzüglich an die HausSpitex GmbH Tel 041 552 11 80 weiter.

Hilfeleistungen

Die HausSpitex bietet Pflege und Notfalleinsätze rund um die Uhr und an 365 Tagen. Fallen während des Notfalleinsatzes pflegerische Leistungen gemäss KLV an, dann beantragt die HausSpitex eine ärztliche Anordnung beim Hausarzt des Klienten. Die erbrachten pflegerischen Leistungen, werden direkt mit der Krankenkasse/Unfallversicherung abgerechnet.

Übernimmt die Krankenkasse/Unfallversicherung die Kosten nicht, werden diese direkt an die Klienten verrechnet. Die HausSpitex verrechnet ihren Einsatz mit CHF 95.00 pro Stunde nach Anruf der Notrufzentrale.

Preise

Notrufsystem kostet monatlich CHF 50.00 für die Bereitstellung, Administration und Disposition der Dienstleistungen.

Haftung

Die HausSpitex übernimmt keine Haftung für Notrufgeräte (Produkte Dritter) und die Kommunikationsvermittlung (Notrufzentrale).

Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag beginnt zum Zeitpunkt der Hinterlegung und Registrierung der HausSpitex Telefonnummer bei der Notrufzentrale. Der Dienstleistungs-Vertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen jeweils auf ein Monatsende gekündigt werden.