Tarife und Finanzierung

Finanzierung

Die Finanzierung der Pflege wird auf drei Partner aufgeteilt:

  • Krankenversicherung
  • Kanton/Stadt/Gemeinde
  • Bezüger/innen

Tarife

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt gemäss Krankpflege-Leistungsverordnung (KLV) folgende Beiträge pro Stunde:

Abklärung und BeratungCHF 76.90
BehandlungskostenCHF 63.00
GrundpflegeCHF 52.60
Hauswirtschaft*CHF 45.00
Patientenbeteiligung**CHF 7.65 bis maximal CHF 15.35

Die Pflegebedürftigen bezahlen je nach Kanton/Gemeinde eine Patientenbeteiligung von
CHF 7.65 maximal CHF 15.35 pro Tag, dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise.

* Die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden durch Sie persönlich getragen, soweit nicht private Versicherungen (z. B. Zusatzversicherung zur Krankenkasse) oder die Ergänzungsleistungen dafür aufkommen. Schicken Sie Ihre Rechnung der Krankenkasse, diese wird Ihnen mitteilen, ob Sie eine Rückerstattung erhalten.

** Patientenbeteiligung von CHF 7.65 bis maximal CHF 15.35 pro Tag entfällt bei Patienten unter 18 Jahren und bei Pflegeleistungen, welche durch die Invaliden-, Unfall- und Militärversicherung bezahlt werden.

Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.

Selbstbehalt und Franchisen

Selbstbehalt und Franchisen entfallen nicht durch die Patientenbeteiligung. Das heisst, auf die Pflegeleistungen bezahlen die Klienten – wie für andere kassenpflichtige Leistungen auch – einen Selbstbehalt von 10 %. Dazu gilt: Sobald die Gesundheitskosten für die Summe aller Rechnungen (Arzt, Spital, Spitex, Physiotherapie usw.) den Betrag der individuellen Franchise erreicht haben, müssen die Versicherten einen Selbstbehalt von 10 % bis zu einem Betrag von maximal CHF 700 pro Jahr übernehmen (beachten Sie die Ausnahme bei Medikamenten). Das heisst, der Selbstbehalt kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Franchise aufgebraucht ist.

Auf Anfrage stehen folgenden Dienstleistungen zur Verfügung

  • Stundenweise Betreuung
  • Halbtagsbetreuung
  • Tagesbetreuung
  • Nachtbetreuung
  • 24 Stunden Betreuung

Rechnungsweg